«Ein Maulkorb für die Kirchen»
Es ist erstaunlich, wie nach der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative KVI die Wellen über das Engagement der Landeskirchen hoch schlagen. Der Streitpunkt: durften die Kirchen bei dieser Abstimmungen überhaupt eine Meinungsäusserung abgeben? Oder verletzten sie damit Artikel 34 der Bundesverfassung: «Schutz für freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe», wie es vor allem die Jungfreisinnigen (!) der Kirche vorwerfen und mit ihrer Beschwerde bis vor Bundesgericht gehen. Selbstverständlich durften sich die Landeskirchen dazu äussern, wenn nicht sie, die vom Ergebnis keinen persönlichen Nutzen hatten - wer dann? Bei dieser Abstimmung ging es um Menschenrechte und für den Schutz der Schöpfung; es ging um Sozial- und Wirtschaftsethik. Da erwarte ich von den Landes-Kirchen, den Kirchen des Landes, dass sie sich äussern und die einfachen Menschen informieren. Das ist keine «Beeinflussung im Abstimmungskampf» sondern Aufklärung und Information. Nur auf all die lautstarken Politiker/Innen/Lobbyisten zu hören, wäre fatal gewesen, ging es da bei Vielen eher um Macht und Geld. Ich wünsche mir, dass die kommende Diskussion im Kantonsrat über die Rolle der Religionsgemeinschaften geprägt sein wird von liberalem Gedankengut, über Grundrechte und freie Meinungsäusserungen. Trudi Weibel, Gossau