Fledermäuse sind eine bedrohte und geschützte Tierart
Bei Abbrucharbeiten fanden wir zwei Fledermäuse. Als Laie stellte sich die Frage, wohin mit den gefundenen Fledermäusen. Es waren Langohr-Fledermäuse und sie waren bereits im Winterschlaf. Laut Tierschutzgesetz sind Fleder-mäuse streng geschützt. Langohr-Fledermäuse sind besonders geschützt und stehen auf der roten Liste. Einfach in der Natur aussetzen war keine Lösung. Sie wären bestimmt erfroren. Erste Kontaktdaten bekam ich von der Polizei. Der erste Kontakt mit dem Wildhüter erwies sich als unbefriedigend. Die vorgeschlagene Platzierung in einem freien Holzstapel bot kein Gewähr für einen ungestörten Winterschlaf. Vermutlich wären sie erfroren. Rückfragen bei Landwirten zeigten zudem, dass diese absolut kein Interesse an einer Platzierung hatten. Nach weiteren sieben Telefonaten zeichnete sich eine tiergerechte Lösung ab. In St. Gallen betreibt Herr Martin Koegler eine Auffangstation. Herr Koegler ist im Ruhestand und betreibt mit grossem Engagement diese Station. In einem zu gemieteten Raum, mit artgerechter Einrichtung, können die Fledermäuse ungestört überwintern. Zum Wohle der Tiere macht er diese Arbeit unentgeltlich. Es ist bewundernswert, dass es in der heutigen Zeit noch Personen gibt, die eine solche Station betreiben. Für seinen Einsatz verdient Herr Martin Koegler meine Hochachtung und aufrichtigen Dank. Stationen die bedrohte und artgeschützte Tierarten betreuen und pflegen sollten vom Kanton einen finanziellen Betrag erhalten. Dies sollte nach meiner Ansicht durchaus möglich sein und wäre bestimmt ein gutes und sinnvolles Thema für die Politik. Ich denke da an die «Grüne Partei». Man zahlt ja auch Millionenbeträge im Asylwesen sowie für fragliche Kultur und marode, baulich vernachlässigte Theaterbauten.
Mia Müller, Abtwil