Impfen oder nicht impfen
Gerne nehme ich als Komplementärmedizinerin Bezug zum Interview «Auch eine psychische Entlastung» und auf die Kolumne «Impfen oder nicht impfen» vom 10. Januar 2021. Danke für das Interview und die Kolumne. Zur Vervollständigung Ihrer genannten Fakten möchte ich als ganzheitliche Medizinerin mit echtshintergrund und als Vertreterin der St.Galler Bevölkerung im Stadtparlament darauf hinweisen, dass auch das Pflegepersonal eigene Rechte hat. Das Recht sich zu impfen, aber auch jenes, sich nicht impfen zu lassen. In einem demokratischen Land hat jede Person das Recht auf freie Entscheidung. Eine geforderte Impfsolidarität des Pflegepersonals käme einem Impfzwang nahe und ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 10 Abs. 2 BV. Mit Solidarität hat die Covid-19-Impfung überdies nichts zu tun, da die bisherigen Impfstoffe keine sterile Immunität erzeugen. D.h. der Geimpfte kann die Viren trotz Impfung an andere Personen übertragen und diese mit SARS-CoV-2 anstecken. Gemäss BAG ist ein Ziel der Impfung schwere Krankheitsverläufe zu reduzieren. Bis jetzt gibt es jedoch noch keine Forschungsergebnisse darüber, dass die Impfung den Krankheitsverlauf mildert. Geimpfte müssen ebenfalls in Quarantäne, wenn sie einen Kontakt zu Personen mit positivem Corona-Test oder mit Coronakranken hatten und es häufen sich auch die Meldungen von Personen (u.a. Pflegepersonen), die trotz Impfung an Corona erkranken. Die Entscheidung, ob sich eine Person mittels Covid-19-Impfung selber schützen möchte, ist unter Einbezug aller Fakten und nach persönlicher Überlegung jedem Menschen selber überlassen. Mit solidarischem Handeln hat eine solche Impfung jedoch nichts zu tun. Esther Granitzer, St.Gallen