Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Das ehemalige Altersheim Espel steht nach wie vor leer.
Seit über fünf Jahren steht das ehemalige Altersheim leer – eine Lösung ist weiterhin nicht in Sicht. Die Stadt trägt seither laufende Kosten, während zentrale Fragen zur Zukunft der Gebäude unbeantwortet bleiben. Politische Vorstösse und wiederholte Nachfragen erhöhen nun den Druck auf den Stadtrat.
Einfache Anfrage Ende 2020 wurde das ehemalige Altersheim Espel geschlossen. Seither stehen sowohl das Heim als auch das benachbarte Personalhaus leer. Mit der vorzeitigen Entlassung der Sana Fürstenland AG aus dem Baurechtsvertrag per 31. Dezember 2020 verlor die Stadt entsprechende Einnahmen. Gleichzeitig fallen weiterhin Betriebs- und Unterhaltskosten an. Die Liegenschaft befindet sich in der Landwirtschaftszone, was die Nutzungsmöglichkeiten stark einschränkt und die Suche nach einer tragfähigen Lösung erschwert.
Bereits am 22. Juni 2020 hatte Elmar Hardegger in einer einfachen Anfrage nach dem geplanten Vorgehen, einer möglichen Nachnutzung sowie nach raumplanerischen Stolpersteinen gefragt. Der Stadtrat stellte damals eine Klärung über eine Nachnutzung oder einen Rückbau bis Anfang 2021 in Aussicht. Das AREG beurteilte eine Nutzungsänderung des Heimes schon zu diesem Zeitpunkt als schwierig. Für das angrenzende Personalhaus erschien hingegen ein Weiterbestand mit Wohnnutzung grundsätzlich denkbar.
In der Fragestunde der Parlamentssitzung vom 4. Mai 2021 wurde erneut nach den Ergebnissen der Abklärungen gefragt. Der Stadtrat wollte den Entscheid damals noch aufschieben. Man verwies auf die Lage in der Landwirtschaftszone, die eine dauerhafte und zonenkonforme Nachnutzung stark einschränke. Entsprechende Abklärungen seien im Gang. Die jährlichen Betriebskosten im Leerstand wurden zu diesem Zeitpunkt mit 50'000 Franken beziffert.
Am 7. November 2023 erkundigte sich Andreas Zingg in der Fragestunde der Parlamentssitzung nach dem aktuellen Stand. Er wollte unter anderem wissen, ob das ebenfalls leerstehende Personalhaus verkauft und mit dem Erlös ein Abbruch des Altersheims finanziert werden könnte. Der Stadtrat informierte, dass im August 2021 ein Makler mandatiert worden sei, um Möglichkeiten einer Nachnutzung zu prüfen und die Vermarktung der Gebäude zu starten. Mehrere Interessenten hätten Projekte eingereicht. Lediglich zwei davon seien im Rahmen der Zonenkonformität und der Bestandsgarantie umsetzbar gewesen. Eine Interessentengruppe arbeite seither vertieft an einem Projekt. Die Umsetzung gestalte sich jedoch im Dialog mit Behörden und Baufachleuten als zeitaufwendig. Gespräche mit dem Kanton stünden demnächst an. Ein Entscheid über Nachnutzung oder Abbruch könne frühestens 2024 gefällt werden. Dabei strebe der Stadtrat an, einen Rückbau möglichst zu vermeiden, um den Buchverlust so gering wie möglich zu halten.
Seit dem letzten parlamentarischen Vorstoss sind erneut mehr als zwei Jahre vergangen, seit der Schliessung des Altersheims sogar über fünf Jahre. Eine definitive Lösung liegt bis heute nicht vor. Angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt sieht Elmar Hardegger Handlungsbedarf. «Im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Stadt, besteht ein beträchtliches Sparpotential, wenn die Gebäude im Espel verkauft oder abgebrochen würden. Dies spart Kosten und tut Niemandem weh», sagt Elmar Hardegger.
Vor diesem Hintergrund bittet Hardegger den Stadtrat um die Beantwortung mehrerer Fragen. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Abklärungen und danach, ob ein Verkauf noch realistisch sei oder ob letztlich doch ein Abbruch bevorstehe. Zudem möchte er wissen, weshalb sich der Stadtrat mit einem Rückbau schwertue, und ein baufälliges Gebäude erhalten wolle, das keinen monetären Nutzen mehr bringen könne. Weiter verlangt er Auskunft über einen verbindlichen Zeitplan, um die hängige Angelegenheit abzuschliessen. Auch die bislang angefallenen Maklerkosten sowie der Status des Maklervertrags interessieren ihn. Schliesslich stellt sich die Frage, wie hoch die Betriebs- und Unterhaltskosten im Leerstand in den Jahren 2021 bis 2025 ausgefallen sind und mit welchem Buchwert die beiden Gebäude derzeit noch in der städtischen Bilanz geführt werden.
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