Eine Erhöhung der Entschädigung für den Gemeinderat war immer wieder ein Thema. Bild: z.V.g.
15.04.2026 06:55
Gemeinderäte sollen ab 2027 mehr Geld erhalten
Die Entschädigung für das Gemeindepräsidium bleibt auf dem jetzigen Stand
Die Entschädigungen für die nebenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats Herisau wurden 1975 festgelegt und seither wurde lediglich die Teuerung ausgeglichen. Sie sollen für die neue Amtsperiode 2027 bis 2031 erhöht werden. Der Gemeinderat startete deshalb am 10. April eine öffentliche Vernehmlassung.
Entschädigung Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sollen für ihre politische Arbeit angemessen entschädigt werden – so hiess es in der Medienmitteilung der Gemeinde. Im Herisauer Gemeinderat sind alle sechs Mitglieder im Nebenamt tätig, in einem 30 Prozent-Pensum. «Eine Erhöhung der Entschädigung hat nie stattgefunden, nur die Teuerung wurde ausgeglichen. Das Thema wurde letztmals 2019 in einem Postulat im Einwohnerrat behandelt – damals wurde es für nicht erheblich erklärt», sagt Max Eugster, Gemeindepräsident von Herisau. Nun kommt die Diskussion erneut auf den Tisch. Doch weshalb genau, obwohl dadurch Mehrkosten für die Gemeinde entstehen würden? «Über die Jahre war es immer wieder Thema. Betrachtet man die finanzielle Situation isoliert, gibt es nie den richtigen Zeitpunkt für eine Erhöhung. Aber es wird immer schwieriger, Personen für das Amt zu finden. Deshalb haben wir unsere Entschädigung vergleichbaren Gemeinden und Städten gegenübergestellt. Wir stellten fest: Wir sind weit von den Beträgen entfernt», sagt Eugster. Es handle sich um eine zukunftsgerichtete Massnahme, da 2027 die Gesamterneuerungswahlen anstehen. «Wir haben festgestellt, dass Leute im Ehren- oder Nebenamt heute nicht mehr bereit sind, grosse Erwerbsausfälle in Kauf zu nehmen – das ist verständlich, denn sie müssen für ein solches Amt ihr Pensum im Beruf reduzieren.» Mit der Erhöhung der Entschädigung wolle man ermöglichen, dass Personen ein solches Amt antreten können und der finanzielle Ausfall kleiner wird. «Sinn der Entschädigungen ist es, dass qualifizierte Personen unabhängig von ihrer finanziellen und arbeitstechnischen Situation politische Ämter übernehmen können. Dies gewährleistet die Vielfalt und Repräsentativität in der politischen Landschaft», sagt der Gemeindepräsident. In den letzten Jahren habe der Aufwand für die Mitglieder des Gemeinderates durch die quantitativ und qualitativ zunehmenden Geschäftslasten, aber auch die höhere Exponiertheit der Funktion zugenommen.
Seit 50 Jahren unverändert
So würde Eugster auch gegenüber der Bevölkerung argumentieren. «Neben der Tatsache, dass sich der Betrag seit über 50 Jahren nicht verändert hat, sind die Geschäfte und Aufgaben nicht nur mehr, sondern viel komplexer geworden. Es ist auch klar, dass jemand in dieser Verantwortung und Position nicht zu einem Tieflohn arbeiten will», meint Eugster. Das erschwere kompetente Nachfolgen noch mehr. Zudem sei das Amt des Gemeinderates früher höher angesehen gewesen als heute. «Durch den grösseren Respekt, den die Amtsträger genossen, war man auch eher bereit, zurückzustecken», sagt Eugster.
Was sich ebenfalls stark verändert habe, sei die Tatsache, dass Arbeitgebende nicht mehr einfach so bereit seien, das Pensum der Mitarbeitenden aufgrund des Amtes zu reduzieren. «Gewisse Positionen können in einem Teilzeitpensum nur schwer ausgeführt werden», so Eugster.
73 000 Franken Mehrkosten
Der Vergleich mit anderen Gemeinden hat in Zahlen gezeigt: In Gossau, Wil, Frauenfeld oder Kreuzlingen liegen die Entschädigungen auf 100 Stellenprozente gerechnet zwischen 192 000 und 207 000 Franken, in Herisau bei 138 000 Franken. Neu schlägt der Gemeinderat deshalb vor, das Basisgehalt bei 100 Prozent in Herisau auf 190 000 Franken festzulegen. Da die sechs nebenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Herisau zu 30 Prozent angestellt sind, würde sich ihre Entschädigung von gut 41 000 auf 57 000 Franken erhöhen. Allerdings möchte der Gemeinderat gleichzeitig die bisherigen zusätzlichen Sitzungsgelder von 3 000 bis 7 800 Franken pro Mitglied und Jahr abschaffen.
In der laufenden Rechnung würde dies zu Mehrausgaben von total 73 000 Franken pro Jahr führen. Ist die Vernehmlassung abgeschlossen, wird der Gemeinderat die Ergebnisse der Mitwirkung prüfen, danach soll das Geschäft dem Einwohnerrat unterbreitet werden. Dieser hat 2019 das Postulat für nicht erheblich erklärt und sich somit gegen eine Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen. Könnte das diesmal anders sein? «Auch dort ist das Argument, dass wir für die Gesamterneuerungswahlen Personen finden müssen. Für die Besetzung von Einwohner- und Gemeinderatssitzen sind massgeblich die Parteien verantwortlich. Und wie schon der Bevölkerung würde ich auch dem Parlament sagen, dass es ohne angemessene Entschädigung schwierig wird, Menschen zu finden, die dafür bei jetziger Entschädigung im Berufsleben zurückstecken werden», so Eugster. Es gehe schlussendlich darum, qualifizierte Menschen für die Politik zu finden.
Lohn Gemeindepräsident bleibt
Der Gemeinderat möchte also mit der Erhöhung der Entschädigung für nebenamtliche Gemeinderätinnen und -räte dazu beitragen, dass sich genügend fähige Personen zur Wahl in den Gemeinderat stellen können. Andere Anreize könne man gar nicht schaffen. «Wir haben spannende Aufgabenfelder, man kann über eine gewisse Zeit die Gemeinde mitgestalten – mehr Goodies haben wir nicht», meint der Gemeindepräsident. Eugsters Entschädigung für das Gemeindepräsidium wird nicht angepasst. «Verglichen haben wir das im gleichen Zuge, auch dort liegen wir tiefer, als vergleichbare Gemeinden. Aber wir sind auf einem guten Niveau. Deshalb stand für mich eine Erhöhung nicht zur Debatte», meint er. Der neue Gemeinderat wird am 4. April 2027 per 1. Juni 2027 gewählt. Ziel ist es, dass das angepasste «Reglement über die Entschädigung der Behörden» dann in Kraft tritt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung geht das Geschäft an den Einwohnerrat. Dessen Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum.