Kantonsspital St.Gallen
Besuchsverbot bis auf Weiteres verlängert
Das Besuchsverbot in St.Galler Spitälern wird bis auf Weiteres verlängert. Dies hat die Regierung des Kantons entschieden.
Aufgrund der aktuellen Lage hat die Regierung des Kantons St.Gallen am 12. Dezember entschieden, die zunächst bis zum 16. Dezember geltende Befristung für das Besuchsverbot in St.Galler Spitälern aufzuheben. Damit bleiben Besuche auch am Kantonsspital St.Gallen auf unbestimmte Zeit verboten. Das Besuchsverbot umfasst sämtliche Räumlichkeiten des Spitals, einschliesslich Gemeinschaftsräume wie Cafeterien und Andachtsräume oder Kapellen. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstation oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten. pd