Gewinnt der FC St.Gallen den Cupfinal gibts eine Freinacht in der Stadt
Sollte der FC St.Gallen den Cupfinal gewinnen, gibt es in der Stadt eine Freinacht. Wo und wann ist noch offen. Das Wie ist aber klar definiert.
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Sollte der FC St.Gallen den Cupfinal gewinnen, gibt es in der Stadt eine Freinacht. Wo und wann ist noch offen. Das Wie ist aber klar definiert.
Fussball Damals, als der FC St.Gallen im Jahr 2000 Schweizer Fussballmeister wurde, zeigte sich das Team rund um Trainer Marcel Koller auf dem Balkon der heutigen Acrevis Bank gleich neben dem St.Galler Marktplatz. Tausende St.Gallerinnen und St.Galler feierten am 7. Juni 2000 mit der Mannschaft den einzigartigen Moment.
Ob das Team beim allfälligen Gewinn des Cups ebenfalls auf dem Balkon den Fans zujubeln wird, ist noch nicht bekannt. Laut dem FC St.Gallen laufen aber die Planungen bereits. Wo und wann die allfällige Feier stattfinden wird, werde zur gegebenen Zeit kommuniziert.
Klar ist mittlerweile jedoch, dass es nach dem erfolgreichen Verlauf der Partie eine Freinacht in der Stadt geben wird.
Dem Vorausgegangen ist die Diskussion im Stadtrat. An der Sitzung sagte Sonja Lüthi von der Direktion Soziales und Sicherheit, dass der Stadtrat besprochen habe, dass es bei einem Cup-Sieg eine Freinacht geben werde. Es sei auch das Okay de Kantons bereits eingetroffen. Es brauchte jedoch eine Ausnahmebewilligung, das der Final an einem hohen Feiertag stattfindet.
Die Polizei bereitet sich ebenfalls auf verschiedene Szenarien vor und plant ein zusätzliches Aufgebot, wie der Mediensprecher der St.Galler Stadtpolizei, Dionys Widmer, auf Anfrage mitteilt. «Im Falle eines Sieges gilt es als wahrscheinlich, dass sich Feiern auf Strassen und in Lokalen entwickeln. Ein Extraaufgebot wird für Sicherheit und Ordnung sorgen», sagt Widmer.
Denn auch wenn der Name «Freinacht» vermuten lässt, dass in dieser Nacht eine Art Freipass fürs Feiern gilt, gibt es Regeln. «Eine Freinacht bedeutet, dass die Schliessungszeiten für Gastrobetriebe für den Innenbereich aufgehoben sind», so Widmer. Klar sei, dass die Leute bei einem allfälligen Cupsieg draussen feiern werden. «Die Nachtruhe gilt grundsätzlich auch bei besonderen Ereignissen. Wenn aber ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt, kann eine Ausnahme bewilligt werden», erklärt Widmer.
Das bedeute nicht die Aufhebung der Regeln, sondern es müsse nach wie vor Rücksicht auf verschiedene Interessen genommen werden. «Sicherlich darf auf den Strassen gefeiert werden, jedoch muss irgendwann auch wieder Ruhe einkehren.»
Den Cupfinal gegen Stade Lausanne-Ouchy findet am Pfingstsonntag, 24. Mai, im Berner Wankdorf statt. Der Final wird um 14 Uhr angepfiffen.
Von Marino Walser
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