Sandra Natter
«Bis jetzt läuft alles sehr gut», so die verantwortliche Gemeinderätin für das Ressort Soziales.
Obwohl die Zahl der Straffälle im Kanton St.Gallen rückläufig ist, sind auch hier immer noch viele Tierhaltungen zu beanstanden. Adobe Stock
In der neuen Analyse der Tierschutzverfahren der Stiftung für das Tier im Recht wird der Kanton St.Gallen nicht nur positiv erwähnt (Basis 2018). Genannt werden namentlich die Fallzahl pro 10‘000 Einwohnerinnen und Einwohner, die mit 3,1 hoch zu werten ist, aber auch der starke Rückgang der Fallzahlen gegenüber dem schweizerischen Trend und die vielen Pendenzen.
Tierschutz Gesamtschweizerisch werden durchschnittlich 2,2 Fälle pro 10‘000 Einwohnerinnen und Einwohner geahndet. Dies zeigt, dass in St.Gallen die Verstösse gegen den Tierschutz immer noch konsequenter geahndet werden als in anderen Kantonen. Höher liegt die Verhältniszahl lediglich in den Kantonen Glarus, Zürich, Aargau, Solothurn, Obwalden und Uri. Insgesamt führte St.Gallen 153 Strafverfahren gegenüber 174 im Vorjahr durch. 117 wurden per Strafbefehl erledigt, sechs mit einem Gerichtsurteil. Bei der durchschnittlichen Bussenhöhe von 400 Franken liegt St.Gallen im schweizerischen Mittelfeld.
Allerdings bemerkt die Stiftung für das Tier im Recht auch, dass per 2018 nun zum vierten Mal in Folge im Kanton St.Gallen ein Rückgang der Fallzahlen, während gesamtschweizerisch ein Wiederanstieg zu beobachten ist. Waren 2014 noch 245 Fälle zu verzeichnen, hat sich diese Zahl bereits vor dem gesamtschweizerischen Einbruch der Verfahrenszahl im Jahre 2017 (Abschaffung der Sachkundenachweispflicht für Hundehalter) auf 232 Fälle reduziert. 2017 konnte der Kanton St.Gallen nur 174 Fälle ausweisen, im Berichtsjahr sind es mit 153 noch weniger Tierschutzstrafverfahren. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Veterinäramt des Kantons St.Gallen haben der Stiftung Tier im Recht auf Anfrage hin eine Stellungnahme zu den aktuellen Verfahrenszahlen zugestellt, was nach den frühen Qualitätsbestrebungen bei Feststellung (durch das Veterinäramt) und Beurteilung (durch die Staatsanwaltschaft) der entsprechenden Delikte überraschen muss. Es kann nur vermutet werden, dass die konsequente Ahndung der Tierschutzverstösse in früheren Jahren zu einer Abnahme der Fälle geführt hat.
Dass der Tierschutzstrafvollzug im Kanton St.Gallen seit Jahren trotz der rückläufigen Fallzahlen vergleichsweise gut funktioniert, führt die Stiftung darauf zurück, dass sich spezialisierte Staatsanwälte (140 Stellenprozente), die sich regelmässig weiterbilden, um die Tierschutzverfahren kümmern. Weiter verfügt der Kantonstierarzt über Parteirechte im Tierschutzverfahren. Dies hat gemäss Stellungnahme des Gesundheitsdepartements zu einer einheitlichen strafrechtlichen Praxis im Kanton geführt. Durch den Einbezug von Tierschutzverantwortlichen auf Gemeindeebene kann zudem regionalen Besonderheiten des Kantons Rechnung getragen werden.
Der Kanton St.Gallen stellt im Bereich des Tierschutzvollzugs allerdings eine hohe Pendenzenlast aller involvierten Stellen fest. Er führt dies auf die begrenzten Ressourcen sowie auf den Umstand zurück, dass die Tierschutzverfahren aufgrund der vermehrten Ausschöpfung aller Rechtsmittel länger dauern und die Komplexität der Fälle zunimmt.
Kritisch befasst sich die Stiftung mit einem Fall im Kanton St.Gallen, bei dem ein Beschuldigter nicht auch wegen Vernachlässigung und nur zu einer Busse von 400 Franken verurteilt wurde, obwohl er über Tage und Wochen hinweg seinen Schafen, darunter auch (teilweise neugeborene) Lämmer, bei Schnee und Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt keinen Unterstand und teilweise auch keinen permanenten Wasserzugang zur Verfügung gestellt hatte. Trotz mehrmaliger Kontrollen kam der Beschuldige den Anforderungen des Veterinäramts, diese Missstände zu beheben, nicht nach. Die Stiftung weist schliesslich auch auf die Problematik hin, dass die überwiegende Zahl der Fälle im Strafbefehlsverfahren erledigt wird und damit ohne Berücksichtigung des Öffentlichkeitsprinzips.
Franz Welte
Wer aber die Anzeigen - sprich die Drecksarbeit im Kanton St. Gallen macht ist nicht die Stiftung "Tier im Recht", sondern wir anderen Tierschützer und Tierrechtler! Diese Stiftung macht nur Pultarbeit und trägt die Fälle der mühevoller Arbeit von anderen zusammen. Was die Strafen generell gesamtschweizerisch betreffen, sind diese sowieso eine Schande! Und Tierhalteverbote gibt es praktisch keine!
Edith Zellweger antwortenLade Fotos..