Mathias Gabathuler
setzt sich vehement für mehr Freiheiten der Schulträger ein.
Personalabbau am Kantonsspital reduziert.
In der Wintersession des St.Galler Kantonsrates sind diverse dringliche Vorstösse zu den Kündigungen in den St.Galler Spitälern eingereicht worden. Drei befassen sich speziell mit der Situation am Kantonsspital St.Gallen (KSSG). Wie die Regierung in den Beantwortungen bekannt gibt, sind am Kantonspital 89 Kündigungen ausgesprochen worden, wovon 16 auf Personen entfallen, die über 60 Jahre alt sind.
Kündigungswelle Das KSSG ging Ende September davon aus, dass aufgrund des Halbjahresergebnisses und der Erwartungsrechnung 2023 rund 260 Vollzeitstellen abgebaut werden müssen. Inzwischen konnte diese Zahl auf rund 190 Vollzeitstellen reduziert werden, da anderweitige Einsparungen oder Prozessverbesserungen vorgenommen werden konnten, die einer Kosteneinsparung von etwa 70 Vollzeitstellen entsprechen. Für den Abbau von rund 190 Vollzeitstellen mussten 89 Kündigungen ausgesprochen werden (62 Vollzeitstellen). Weitere strukturelle Anpassungen im Umfang von 124 Vollzeitstellen befinden sich in der Umsetzung und erfolgen weitgehend über die Fluktuation. Von den Kündigungen entfallen rund 18 Vollzeitstellen auf den patientennahen Pflegebereich. Dieser Abbau ist hauptsächlich auf die Inbetriebnahme des Hauses 07A und der damit verbundenen Neustrukturierung der Bettenstationen zurückzuführen mit mehr Betten-Grossstationen und mehr Wochenstationen, die Samstag/Sonntag geschlossen sind.
Für Personen, die von einer Kündigung betroffen sind, kommt der Rahmenmassnahmenplan des Kantons (RMP) zum Tragen. Dieser sieht bei betroffenen Personen eine Lohnüberbrückung beziehungsweise einen Lohnausgleich während höchstens zwei Jahren in der Höhe des bisherigen Nettolohns (für Personen mit Unterhaltspflichten) beziehungsweise in der Höhe von 90 Prozent des bisherigen Nettolohns (für Personen ohne Unterhaltspflichten) vor. Zudem ist eine einmalige Abfindung in der Höhe eines Monatslohns festgelegt – unabhängig von weiteren Leistungen aus dem RMP. Bestandteil des RMP sind auch Unterstützungsangebote für die Betroffenen. Für Personen kurz vor Erreichen des AHV-Pensionsalters sieht der RPM gute Überbrückungsmöglichkeiten vor.
Am KSSG wurden in Zusammenhang mit der Kündigung 22 Personen freigestellt, wie die Regierung in einer ihrer Stellungnahmen weiter ausführt. Gründe für eine Freistellung können betriebliche (zum Beispiel Zugriff auf sensible Unternehmensdaten) oder persönliche (zum Breispiel Gesundheitszustand) Ursachen haben.
Die Regierung bedauert, dass es zu Kündigungen und auch solche für ältere Mitarbeitende gekommen ist. In Anbetracht der Arbeitsmarktlage bestehen aus der Sicht der Regierung berechtigte Hoffnungen, dass gesundheitliche Langzeitfolgen weitgehend ausbleiben. Zuständig für die Festlegung der einzelnen Kündigungen ist der Spitalverbund. In einer weiteren Antwort auf eine dringliche Interpellation geht die Regierung davon aus, dass sich im derzeitigen Umfeld mit den Versicherern bessere Tarife vereinbaren lassen. Dies wird zu Mehreinnahmen führen, die anteilmässig auch vom Kanton mitfinanziert werden. Die Patientensicherheit am KSSG ist trotz Personalabbaumassnahmen gewährleistet, wie die Regierung versichert. Zur Früherkennung von Engpässen setzt das KSSG seit mehr als zehn Jahren verschiedene Instrumente im Qualitäts- und Risikomanagement ein.
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