Trotz Missbrauchsindizien handelte das St.Galler Bistum kaum
Ein Priester, der Kinder bedrängt haben soll, wurde freigesprochen. Obwohl: Das Bistum St. Gallen hatte Indizien über allfällige Missbräuche.
Das St.Galler Bistum wusste Jahrzehnte von den Vorwürfen die gegen den Priester im Raum standen. Getan hat es allerdings kaum etwas. Bild: Archiv
Ein Priester, der Kinder bedrängt haben soll, wurde freigesprochen. Obwohl: Das Bistum St. Gallen hatte Indizien über allfällige Missbräuche.
Freispruch Ein katholischer Priester schwieg Jahrzehnte lang: Der Beschuldigte, der jeden Montag ins katholische Kinderheim Speerblick in Uznach kam, ist strafrechtlich freigesprochen. Das schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft kürzlich in einer Medienmitteilung.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen stellte alle Verfahren ein oder nahm sie nicht an die Hand. Gründe waren Verjährung und fehlende Beweise. Juristisch gilt der Mann damit als unschuldig. Mehrere Frauen hatten ausgesagt, er habe sie als Kinder im Schlafsaal des Kinderheims bedrängt, geküsst und im Intimbereich berührt.
Die Tageszeitungen von «CH Media» berichteten, die zuständige Staatsanwältin habe eine Anklage geprüft, sei aber an den gesetzlichen Fristen gescheitert.
In einem Fall ging es um Übergriffe zwischen 1986 und 1988. Die mutmasslichen Taten waren längst verjährt. In einem anderen Fall lag das mögliche Zeitfenster bei wenigen Tagen Anfang Dezember 1993. Der Priester kam jedoch jeweils nur montags ins Heim. Eine genaue zeitliche Einordnung war nicht mehr möglich. Ein dritter Fall betraf ein Mädchen im Primarschulalter. Auch hier lief die Verjährungsfrist ab, bevor das Gesetz geändert wurde. Das Gesetz der Verjährung wurde erst im Jahr 2008 angepasst: Seither sind Sexualdelikte an Kindern unter 12 Jahren nicht mehr verjährbar. Dies auch rückwirkend.
Der eigentliche Skandal jedoch ist: Das Bistum St. Gallen kannte die Vorwürfe seit Jahren. Bereits 2002 meldete sich eine Betroffene bei einem Fachgremium. In den Jahren danach gingen weitere Hinweise ein. Das Bistum klärte den Fall intern ab, zog aber keine wirksamen Konsequenzen. Akten zeigen zudem frühe Warnzeichen. In den siebziger Jahren schrieb der Priester selbst über sexuelle Fantasien und bat um Hilfe. Die Tageszeitungen halten fest, dieser Brief sei im Personaldossier abgelegt worden. Konkrete Schritte sind nicht dokumentiert.
Erst 2012 versetzte das Bistum den Mann in ein Frauenkloster. Er blieb im kirchlichen Dienst. Er hielt weiterhin Messen und unterrichtete zeitweise an einer Primarschule. Erst nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im Jahr 2023 entzog ihm das Bistum alle Funktionen.
Ehemalige Heimkinder berichten laut «Tageszeitungen», sie seien zum Schweigen gebracht worden. Ordensschwestern hätten Druck ausgeübt, wenn Kinder über Vorfälle sprachen. Die damalige Heimleitung erklärte später, sie habe von nichts gewusst.
Das Bistum St. Gallen hat die Unterlagen nach Rom weitergeleitet. Dort prüft die Glaubenskongregation den Fall. Sie kann die Verjährung aufheben und kirchliche Massnahmen anordnen. In schweren Fällen entscheidet der Papst über die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Die Behörde arbeitet ohne Einblick von aussen. Sie veröffentlicht weder Entscheide noch Zahlen. Wie das Verfahren endet, bleibt für die Öffentlichkeit offen.
Marino Walser
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