Milo Rau
wird als wirkmächtigster politischer Künstler unserer Zeit bezeichnet.
Landammann Hansueli Reutegger (l.), Regierungsrat Yves Noël Balmer und Andreas Roos, Verwaltungsratspräsident SVAR. sro
Seit Jahren schreibt der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden rote Zahlen. Der Kanton greift daher nun ein. Der Regierungsrat will die spitalmedizinische Grundversorgung in Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar sichern. Dazu soll das Spitalverbundgesetz (SVARG) angepasst werden.
Gesundheitsversorgung Die Spitallandschaft in der Schweiz befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen. Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen. In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen. In den vergangenen Jahren wurde vieles unternommen, um die Kosten des SVAR zu senken – dennoch schreiben die Psychiatrie sowie das Spital seit Jahren rote Zahlen. Zudem hat der SVAR beim Kanton noch ein Darlehen von 50 Millionen Franken offen. «Das grösste finanzielle Risiko für den Kanton ist der SVAR», sagte Yves Noël Balmer, Regierungsrat und Gesundheitsdirektor. Hinzu kommt, dass der Sanierungsbedarf gross ist. Balmer betont deshalb: «Unsere Spitalversorgung hat mit dem jetzigen Gesetz keine Zukunft.» Der Kern der Vorlage ist, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen. Finanzielle Beteiligungen sind heute nicht möglich.
Das schränke die Handlungsfähigkeit des SVAR ein, erschwere die Weiterentwicklung und gefährde langfristig dessen Fortbestand. Deshalb schlägt der Regierungsrat die Teilrevision des Spitalverbundgesetzes vor. Mit der Anpassung des Gesetzes sollten das Akutspital Herisau und das Psychiatrische Zentrum AR in zwei privatrechtliche Aktien-gesellschaften umgewandelt und unter dem Dach SVAR geführt werden. So würden Spital und Psychiatrie mehr unternehmerische Freiheiten erhalten. Konkret wären künftig auch finanzielle Beteiligungen durch Dritte möglich. Dadurch liessen sich medizinische Kompetenzen bündeln, die Aus- und Weiterbildung weiterentwickeln und Behandlungsprozesse verbessern. Finanzielle Beteiligungen würden den Kanton finanziell entlasten, weil Investitionen gemeinsam mit Partnern getragen werden könnten. Welche Investoren das sein könnten, sagt Balmer nicht, es gäbe aber «eine Handvoll Interessierte».
Konkret sieht die Revision vor, das Akutspital Herisau und das PZA in zwei eigenständige privatrechtliche Aktiengesellschaften unter dem Dach des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR) zu führen. Diese Trennung ist sinnvoll, weil Akutsomatik und Psychiatrie wegen der Spezialisierung im Gesundheitswesen unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen haben. Das revidierte Gesetz würde es auch erlauben, die Betriebe auf eine andere Organisation zu übertragen. Mit der Vorlage wird aber kein Entscheid über eine künftige Eigentümerschaft getroffen. Der Regierungsrat will damit die Handlungsoptionen erweitern und damit die Spitalregion Ausserrhoden langfristig sichern. Die Kontrolle und der Entscheid über das Eigentum der Betriebe liegen beim Regierungsrat. «Der Spitalverbund bleibt als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen, fokussiert sich künftig aber auf die strategische Führung der neuen Aktiengesellschaften», so Balmer.
«Aktuell sehen wir den Fortbestand gefährdet, da der Spitalverbund keine Kooperationen eingehen kann. Für die Sicherung der Gesundheitsversorgung müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das möglich wird», sagt Hansueli Reutegger, Landammann von Ausserrhoden. Das letzte Wort bei Kooperationen hat der Kanton. Mit Leistungsaufträgen an die beiden neuen Aktiengesellschaften behalte der Kanton die Kontrolle über die spitalmedizinische Gesundheitsversorgung.
Auch Balmer betont, eine Schliessung sei nicht angestrebt. «Wenn wir kein eigenes Spital mehr hätten, müssten die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder nach St.Gallen – und das wäre aufgrund der dortigen Tarife viel teurer», so Balmer. In Herisau werden heute 50 Prozent Einheimische, 30 Prozent St.Galler Patienten und 10 Prozent Innerrhoder Patienten behandelt.
Der SVAR ist einer der grössten Arbeitgeber im Kanton. «Die Mitarbeitenden sollen in die neuen Strukturen übernommen werden», sagt Andreas Roos, Verwaltungsratspräsident des SVAR. Das wäre 2028 denkbar. Für die heutigen Anstellungsbedingungen werde eine Übergangsregelung erarbeitet. Eine privatrechtliche Organisation erlaube es, einfacher auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einzugehen und den Anforderungen des Fachkräftemarkts zu entsprechen.
Die Vorlage ging am Donnerstag in die Vernehmlassung. Interessierte Kreise können sich bis am 15. Mai zur Vorlage äussern. Anschliessend wird der Regierungsrat die Ergebnisse der Vernehmlassung auswerten und die Botschaft für den Kantonsrat ausarbeiten. Voraussichtlich im März 2027 könnte die erste Lesung im Kantonsrat stattfinden. In der Volksdiskussion kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Vorbehältlich der Beratung im Kantonsrat könnte das angepasste Gesetz am 1. März 2028 in Kraft treten.
Stefanie Rohner
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