Yves Noël Balmer sagt, ohne Anpassung des Spitalverbundgesetzes werde es schwierig, die Zukunft des SVAR zu sichern. sro
01.10.2026 07:01
Zukunft sichern: Balmer betont Wichtigkeit der Gesetzesanpassung
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVARG) ausgewertet und die Vorlage zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Eine breite Mehrheit begrüsse die Stossrichtung.
Teilrevision Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) schreibt seit Jahren rote Zahlen. Daher greift der Kanton ein – der Regierungsrat gab im Februar bekannt, dass die Struktur des SVAR neu organisiert werden soll, indem das Akutspital und das Psychiatrische Zentrum Ausserrhoden (PZA) in eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Dach des SVAR entflechtet werden. Dazu muss das Spitalverbundgesetz (SVARG) angepasst werden. Rund 90 Gemeinden, Parteien, Verbände und weitere Organisationen haben sich an der Vernehmlassung beteiligt. Die geplante Trennung von Akutspital und PZA sowie deren Neuorganisation werden in den Rückmeldungen grundsätzlich als nachvollziehbar und richtig beurteilt. Gleichzeitig gab es kritische Stimmen. Die neue Rechtsform allein werde weder die bestehenden strukturellen Defizite beheben noch den Investitionsbedarf decken. Auch eine wirtschaftliche Stabilität sei damit nicht automatisch gewährleistet. Kritisch beurteilt wurde zudem die Möglichkeit einer privaten Mehrheitsbeteiligung. Mehrfach sei gefordert worden, dass der Kanton die Aktienmehrheit behalten müsse. Verlangt wurden ausserdem eine klare Eignerstrategie, verbindliche Leistungsaufträge sowie ausreichende Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten des Kantons, wie es in der Mitteilung heisst. Der Regierungsrat hat die eingegangenen Rückmeldungen geprüft und die Vorlage an verschiedenen Stellen angepasst und präzisiert. «Erfreulicherweise begrüsst eine grosse Mehrheit die Teilrevision», sagt Regierungsrat und Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Yves Noël Balmer. Es sei niemand der Ansicht, man könne es so lassen. «Den Handlungsbedarf sehen alle. Wir wollen, dass die heutigen Leistungen eine Zukunft haben», so Balmer.
Grosse Herausforderungen
Mit der Teilrevision will der Regierungsrat erreichen, dass die unternehmerische Flexibilität des SVAR erhöht und die Gesundheitsversorgung langfristig gesichert werden kann – denn die Spitallandschaft stehe vor grossen Herausforderungen: Ambulantisierung, Fachkräftemangel, steigende Kosten und regulatorische Anforderungen setzen kleinere Regionalspitäler unter Druck. Der SVAR stosse in seiner heutigen Struktur an Grenzen. Mit der neuen Gesetzgebung sollen künftig finanzielle Beteiligungen durch Dritte und weitere Organisationsformen möglich werden. Der SVAR bleibt als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen und fokussiert sich auf die strategische Führung der Aktiengesellschaften und die Bereitstellung der Immobilien.
Hohe Fluktuation
Heute würden die Mitarbeitenden des SVAR trotz der schwierigen Situation im umkämpften Markt alles tun, um den Notfall und die Geburtenabteilung zu erhalten. Die Spitallandschaft habe und werde sich weiter verändern. Aufgrund geschlossener Spitäler haben sich die Patientenströme verändert – der Zugang zu Spitalmedizin sei aber weiter gewährleistet, trotz längerer Wege. «Es ist zudem ein äusserst kompetitiver Markt, bei dem man mithalten muss. Und Stand jetzt können wir das nicht, auch bei den Löhnen nicht», so Balmer. Im Notfall des Spitals Herisau sei die Fluktuation mit 20 Prozent derzeit zu hoch. In der Vernehmlassung wurden auch Fragen zu den Auswirkungen der Neuorganisation auf die Mitarbeitenden aufgeworfen. Der Regierungsrat unterstreicht deren zentrale Bedeutung für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Sowohl das Akutspital Herisau als auch das PZA stehen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Attraktive und zeitgemässe Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Neuorganisation.
Absichten sind zentral
Balmer sagt, mit dem heutigen Gesetz sei es unmöglich, die Angebote des Spitalverbundes weiterzuentwickeln. Es müsse eine Modernisierung der Infrastrukturen und in der Digitalisierung geben. Mit dem heutigen Gesetz beziehungsweise ohne Kooperationspartner sei das nicht möglich. Oberste Priorität sei, das Leistungsangebot aufrechtzuerhalten. Man sei bereits mit mehreren Gesprächsteilnehmern im Austausch. «Wir reden von zwei Handvoll Interessenten», so Balmer. Das sei erfreulich. Ob künftig das PZA oder Spital von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Partnern betrieben wird, ist noch unklar. Für Balmer aber nicht zentral. «Das Wichtigste sind die Absichten und die Glaubwürdigkeit eines Partners – wir müssen sicher sein, dass die Leistungen mittel- und langfristig erhalten bleiben», so der Regierungsrat.
Erste Lesung im März
Die Gesundheitsversorgung sei ein Thema, dass die Menschen bewege. Man wolle gut versorgt sein, zu einem guten Preis. Deshalb gelte es, jetzt zu handeln. «Ohne Kooperationspartner kann das jetzige medizinische Angebot nicht aufrechterhalten werden.» Seiner Ansicht nach sollte das Gesetz möglichst offen gehalten werden – mit möglichst wenig Einschränkungen beziehungsweise Kriterien «Die Partner möchten, wenn sie finanziell ein Risiko eingehen, selbst die Rahmenbedingungen bestimmen können. Man sieht bei vergleichbaren Verhandlungen, bei denen zu viele Einschränkungen bestehen, dass die Partner abspringen», so Balmer. Jetzt gilt es, das Parlament zu überzeugen. «Wir brauchen Leute, die den SVAR übernehmen. Wir haben bewiesen, dass wir es nicht können», meint Balmer und spricht damit das jahrelange Defizit an. Dem heutigen Spitalverbundgesetz von 2009 würde er heute nicht mehr zustimmen. Es brauche die Teilrevision dringend. «Und wir haben mögliche Partner, die bereit sind den SVAR und dessen Angebot aufrechtzuerhalten. Für den Kanton würde das finanzielle Risiko entfallen. Voraussichtlich im März 2027 kommt es zur ersten Lesung im Kantonsrat. Anschliessend kann sich die Bevölkerung in der Volksdiskussion äussern. Vorbehältlich der parlamentarischen Beratung tritt das angepasste Gesetz am 1. März 2028 in Kraft.