Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Stadt St.Gallen zu den Gasgebühren nicht eingetreten. Damit ist das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts rechtskräftig; die Stadt prüft mögliche Rückerstattungen. ⋌z.V.g.
08.10.2026 00:00
4700 Gas-Kunden könnten Geld zurückbekommen
Nach der Schlappe vor Bundesgericht lässt die Stadt St.Gallen ihre Gasgebühren der vergangenen fünf Jahre extern prüfen. Rund 4700 Kundinnen und Kunden könnten von allfälligen Rückerstattungen betroffen sein.
Bundesgericht Das Bundesgericht ist aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde der Stadt St.Gallen gegen ein Urteil zu den Gasgebühren eingetreten. Damit ist der Entscheid des St.Galler Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Das ging aus einer Mitteilung der Stadt letzte Woche hervor. Nun wird es für rund 4700 Kundinnen und Kunden der St.Galler Stadtwerke konkret: Sie könnten grundsätzlich von möglichen Rückerstattungen profitieren. Die Stadt lässt die Gebühren der vergangenen fünf Jahre durch externe Fachleute überprüfen, heisst es auf Anfrage der St.Galler Nachrichten vonseiten der Stadt.
Unklare Kostenverteilung
Im Fokus stehen einzelne Bestandteile der Gebührenberechnung. Das Verwaltungsgericht hatte Klärungsbedarf gesehen – unter anderem bei der Frage, ob Kundengruppen gegenseitig subventioniert worden sein könnten. Der Grund: In der Buchhaltung wurden keine separaten Kostenträger geführt. Deshalb konnte das Verwaltungsgericht nicht überprüfen, ob einzelne Kundengruppen über ihre Gebühren Kosten anderer Gruppen mitgetragen hatten.
Ablieferung an Haushalt
Zusätzlich beanstandete das Verwaltungsgericht die Ablieferung der Stadtwerke an den allgemeinen Haushalt. Deren Höhe sei nicht ausreichend begründet worden. Aus Sicht des Gerichts sei das Kostendeckungsprinzip deshalb nicht eingehalten worden. Die Stadt hatte sich vom Bundesgericht eine materielle Beurteilung dieser Frage erhofft. Diese bleibt nun aus, weil das Gericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Die Stadt will deshalb die Vorgaben des Verwaltungsgerichts umsetzen und die Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeiten.
Keine Zahlen vor Jahresende
Wie hoch mögliche Rückerstattungen ausfallen könnten, ist noch offen. «Eine exakte Aussage dazu ist erst nach dem Vorliegen der Resultate der externen Prüfung möglich», teilt Peter Huesmann, Abteilungsleiter Marketing und Kommunikation der Stadt St. Gallen, mit. Die externe Prüfung soll voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Der Stadtrat will frühestens Anfang 2027 über Umfang und Modalitäten allfälliger Rückerstattungen entscheiden.
Von Marino Walser