Jeyakumar Thiurairajah
wurde als St.Galler Stadtparlamentspräsident vorgeschlagen.
Symbolbild.
Die Kantonspolizei St.Gallen arbeitet vermehrt mit Drohnen. Im letzten Jahr hat sie über 330 Drohneneinsätze vorgenommen, während es 2020 erst rund hundert waren. Die neuen Modelle können auch bei schweren Wetterbedingungen fliegen. Die Stadtpolizei setzt ebenfalls vermehrt Drohnen ein.
Polizei Der Einsatz von Drohnen kann eine wertvolle Hilfe bei der gezielten Ermittlung von Rasern bieten, wie einer regierungsrätlichen Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrat entnommen werden kann. Aktuell prüft die Verkehrs-polizei den Einsatz von Drohnen an diesbezüglich neuralgischen Orten wie auf der Hulftegg, auf dem Stoss, dem Ruppen, der Schwägalp und der Wasserfluh, wo insbesondere Motorradfahrer häufig viel zu schnell unterwegs sind. Mit Drohneneinsätzen kann einerseits das Geschwindigkeitsverhalten auf einer längeren Strecke sowie andererseits das Fahrverhalten überprüft werden. Das Resultat der ersten Versuche beurteilt die Regierung als vielversprechend.
Am häufigsten erfolgt der Einsatz von Drohnen bei der Suche nach Vermissten oder flüchtenden Einbrechern. Doch auch bei Sport- und anderen Grossanlässen werden die Frontkräfte aus der Luft unterstützt. Bei Ausschreitungen können die Polizeikräfte dank Drohnen gezielter eingesetzt werden. Die Sicherheitsstandards der Kantonspolizei übertreffen die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Die Piloten werden in Kursen sorgfältig auf ihre Arbeit vorbereitet. Auch die Stadtpolizei St.Gallen arbeitet seit letztem Jahr mit Drohnen und hat eine Drohnengruppe geschaffen. Polizeisprecher Dionys Widmer bezeichnet sie als sehr hilfreich bei Verkehrsunfällen, bei der Vermisstensuche und bei Ausschreitungen. Die Drohnen-piloten wirken wie bei der Kapo im Nebenamt. Es wird darauf geachtet, dass jederzeit in den Sektionen speziell ausgebildete Polizisten eingesetzt werden können. Nicht eingesetzt werden in der Stadt jedoch Drohnen gegen Verkehrssünder wie Raser. Aktuell ist ein solcher Einsatz auch nicht geplant.
Drohneneinsätze durch die Polizei werden trotz der Erfolge auch kritisch beurteilt. Je nach Einsatzform könnten Drohnen die Grundrechte mit Blick auf die Privatsphäre empfindlich beeinträchtigen», stellte die St.Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler gegenüber der NZZ fest. Allein ihre Mobilität mache Drohnen zu einem Überwachungsgerät besonderer Art. Es scheinen sich somit Ergänzungen in der Gesetzgebung aufzudrängen.
Franz Welte
Lade Fotos..