Mathias Gabathuler
hat Gespräche zum Sportpark Gründenmoos wieder aufgenommen.
In St.Gallen spitzt sich der Streit um die Vergabe der Lotteriefondsgelder zu. Ausgelöst wurde er durch eine Motion im Kantonsrat. Inzwischen stellt sich konkret die Frage, ob der jährliche Beitrag an die Fanarbeit St.Gallen von 54‘000 Franken, von der Regierung aus dem allgemeinen Haushalt gestrichen, aus dem Lotteriefonds legitim ist.
Lotteriefonds Die Motion der Fraktionen von FDP, SVP und Mitte steht unter dem Titel «Förderung von Sport, Bildung, Innovation, Soziales und Gleichschritt». Gefordert wird eine Reduktion des Anteils für Kultur, Brauchtum, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit von bisher 40 auf 30 Prozent. Dies hat im Magazin Saiten Kritik ausgelöst, wo von einer «beispiellosen Kulturfeindlichkeit» die Rede ist. Dem Sportfonds sollen künftig 30 Prozent der Mittel zufliessen (bisher 20 Prozent), den strategischen Entwicklungsprojekten 20 Prozent, der Reserve für grosse kantonale Vorhaben 10 Prozent. Ein neues Vergabesystem ist bereits in Arbeit.
In der Motion wird argumentiert, die heutige Vergabepraxis zeige eine starke Fokussierung auf kulturelle Projekte, während andere ebenfalls förderungswürdige Bereiche – insbesondere der Sport, strategische Innovationsprojekte oder zukunftsgerichtete Initiativen – nicht oder nur in beschränktem Umfang berücksichtigt würden. Entsprechend seien neue Vergabekriterien auf der Grundlage einer differenzierten Quotenregelung zu entwickeln. Tatsächlich flossen im Jahr 2024 rund zwei Drittel der Lotteriegelder – rund 17 Millionen Franken – in die Kultur. Davon entfiel allerdings etwa die Hälfte auf einen Beitrag an Konzert und Theater St. Gallen. Abgesehen von dieser Ausnahme wurden bislang grundsätzlich keine wiederkehrenden Beiträge gesprochen; unterstützt wurden vor allem Aufbauprojekte. Grundlage dafür bildet der Förderleitfaden Kultur. Gemäss den bisherigen Usanzen fliessen an einzelne Vorhaben in der Regel gleich hohe Beiträge wie von den Gemeinden.
Künftig sollen Gesuche durch eine interdepartementale Kommission beurteilt werden, welche die strategische Ausrichtung entlang der kantonalen Entwicklungsprioritäten sicherstellt. Derzeit ist – mit Ausnahme des Sports – die kantonale Kulturförderung für die Vergabe zuständig, wobei die einzelnen Beiträge vom Kantonsrat genehmigt werden müssen. Dabei kommt es immer wieder zu Streichungen, insbesondere im Kulturbereich. Zuletzt sorgte die Ablehnung eines Beitrags an die regionale Veranstaltungsübersichtsplattform Minasa für heftige Diskussionen. In den meisten Kantonen hat das Parlament hingegen kein Mitspracherecht bei der Vergabe von Lotteriegeldern.
Nach eidgenössischem Recht sind die Mittel vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Als solche nennt das Gesetz insbesondere Kultur, Soziales und Sport. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschliessend, sodass die in der Motion vorgeschlagenen Anpassungen den bundesrechtlichen Vorgaben nicht widersprechen. Auch Beiträge etwa an die Fanarbeit wären rechtlich möglich, würden jedoch den bisherigen kantonalen Usanzen widersprechen.
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