Die beiden mutmasslichen Mörderinnen von Esther Torge, wie sie beim Verlassen der Schweiz aussahen. Bild: z.V.g.
29.10.2026 00:00
Ungelöste St.Galler Mordfälle werden wieder aktuell
Ungelöste St.Galler Mordfälle geraten wieder ins Blickfeld, weil die bisherige Verjährungsfrist von 30 Jahren nach der Zustimmung von National- und Ständerat zur entsprechenden Gesetzesänderung wegfällt.
Verjährungs-Aufhebung Die neue Regelung zur Unverjährbarkeit, die dank dem hartnäckig politischen Wirken des St.Galler Nationalrates Mike Egger zustande gekommen ist, ist so ausgestaltet, dass sie voraussichtlich für alle Morde gilt, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden. Das bedeutet, dass alle Fälle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nach altem Recht noch nicht verjährt waren, nun dauerhaft verfolgt werden können. Der technologische Fortschritt in der DNA-Spurennutzung ermöglicht neue Ermittlungsansätze auch bei alten ungeklärten Fällen, was neue Hoffnungen auf Aufklärung weckt. In den Zeitraum 1995 bis 2015 fallen im Kanton St.Gallen sechs ungeklärte Tötungsdelikte, womit der Kanton St.Gallen an der Spitze der Schweiz steht.
Ermordete Fachschullehrerin
Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist sicher der Mordfall der Berufschullehrerin Esther Torge (damals 47 Jahre alt), der sich am 4.September 1995 in ihrer Wohnung an der Rosenheimstrasse 5 in St.Gallen ereignet hat und nun knapp in die Unverjährbarkeit gefallen ist. Aus Konten von Esther Torge in verschiedenen Bankinstituten wurden rund 40‘000 Franken abgehoben. Die Festnahme der mutmasslichen Mörderinnen Jela Majstrovic (heute 60) und Danijela
Josipovic (heute 49) könnte möglich sein, sollten sie in die Schweiz einreisen. Die Staatsanwaltschaft tut deshalb gut daran, die Akten dieses Falls aus dem Staatsarchiv zurückzuholen, um gezielte Einreisekontrollen anzuordnen. Es ist nämlich klar von einem Mord auszugehen, da die Tat geplant war, was erwiesen ist. Die Täterinnen aus Rorschach konnten sich damals nach Kroatien absetzen, weil der Untersuchungsrichter den St.Galler Privatdetektiv Sterios Vlachos nicht sofort anhören wollte und auch nicht sofort reagierte, als dieser endlich vorsprechen konnte. Das zuständige Bundesamt erliess erst acht Tage später einen internationalen Haftbefehl. Die Täterinnen wohnen heute in Bosnien-Herzegowina. Das oberste Gericht von Bosnien-Herzegowina verweigerte 2005 eine Auslieferung in letzter Instanz, weshalb damals der Fall rechtlich abgeschlossen wurde. Für Sterios Vlachos ist dies eines der schwersten Verbrechen der St.Galler Kriminalgeschichte, weshalb jetzt der Fall nach der Verjährungsaufhebung neu zu begutachten ist.
Ermordeter Kaufmann
Aus der Verjährung gerät auch der Mordfall vom Frühjahr 2004 an der Engelgasse in St.Gallen. Dort wurde der vermögende 79-jährige Kaufmann Werner Kellenberger in seiner Altstadtwohnung erschlagen aufgefunden. Wenige Tage später entdeckte die Polizei neben einem Portemonnaie die Tatwaffe – einen Hammer – im Feldliquartier. Aus der Wohnung des Opfers wurde das Portemonnaie samt Kontokarten gestohlen. Kellenberger war in der näheren Umgebung als Homosexueller bekannt, der häufig Besuch von jüngeren Männern erhielt. Nach Vlachos, der einige Gewaltdelikte aufgeklärt hat, könnte der gleiche Täter 1986 in Wittenbach einen ebenfalls alten Mann namens Geisser, für den der Privatdetektiv Überwachungen ausgeführt hatte, auf genau gleiche Weise mit Schlägen auf den Kopf getötet haben. Diese Person mit einem langen Strafregister hat sich das Leben genommen.
Klärung des «Zoo-Mordes»
Werden weitere ungelöste Mordfälle, die nicht mehr verjähren können, im weiteren Umfeld der Ostschweiz in Betracht gezogen, ist insbesondere der sogenannte «Zoo-Mord» von Bad Ragaz im Jahre 2012 zu erwähnen. Dort wurde der 46-jähriger Metzger Harry Lindner, der hier in Untermiete wohnte, mit mehreren Messerstichen getötet. Das Opfer wurde im Keller aufgefunden. Zehn Jahre nach der Tat veröffentlichte die Kantonspolizei ein in Taiwan hergestelltes Messer, das als Tatwaffe in Frage kommt. Nun wird diese Frage der Polizei nach der Herkunft der Tatwaffe durch die neuen Verjährungsbestimmung wieder aktuell. Die Verwandtschaft schöpft aufgrund verschiedener Verlautbarungen neue Hoffnung.
Verschwinden von Heidi Scheuerle
Nicht verjährt ist auch der Fall der 26-jährigen Heidi Scheuerle aus Kreuzlingen von 1996. Die Film-Praktikantin verschwand auf dem Weg zu einer Fernseh-Drehaufnahme für das SRF nach Weil am Rhein. Zuletzt wurde sie beim Rastplatz Forrenberg bei Winterthur gesehen, als sie Autostopp machte. Vier Jahre später wurden in einem Wald bei Spreitenbach menschliche Knochen gefunden, die per DNA-Abgleich als Überreste von Scheuerle identifiziert wurden. Die Betreuerin der SRF-Praktikantinnen hatte sie noch vor einer Reise per Autostopp gewarnt. Man werde die Reisespesen vergüten, eine Reise per Autostopp sei nicht akzeptabel.
Neues Gesetz kommt hier zu spät
Rechtlich verjährt bleibt in der Ostschweiz der vieldiskutierte Kristallhöhlen-Mord von 1982, obwohl das in den St.Galler Nachrichten erstmals veröffentlichte Schreiben eines damaligen Höhlenwartes an Vlachos dem Fall eine neue Richtung ergeben hat. Juristisch abgeschlossen bleibt auch der Mord an der zehnjährigen Claudia Schwarz, obwohl nach Vlachos neue Erkenntnisse in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Ylenia Lenhard vorliegen. Dieser Fall wird aber nicht neu aufgerollt, weil der Täter sich das Leben genommen hat. Rätselhaft ist, dass im Fall Claudia Schwarz wie im Fall Kellenberger sich jemand bei der Polizei als Täter ausgab, ohne die Tat verübt zu haben. Juristisch abgeschlossen sind auch die Ostschweizer Fälle vermisster Kinder, so von Edith Trittenbass aus Gass-Wetzikon 1986 und Peter Roth aus Mogelsberg 1984, ebenso die Bluttat in einem Ferienhaus in Arbon von 1993, als Mutter und Tochter Marta und Yvonne Heunisch umgebracht wurden, die in Gossau wohnhaft waren.
Von Franz Welte